Die Phasen der Leistungserbringung beim Hausbau

Die vielfältigen Aufgabenbereiche eines Architekten im Überblick

Bei der Umsetzung Ihres Bauprojekts kann der Architekt oder das Architekturbüro aus den nachfolgend aufgeführten Leistungsphasen wählen, die entweder einzeln oder im Gesamtpaket übernommen werden können. Einige Architekten haben sich auf die vorbereitende Bauphase spezialisiert und sind somit für die Phasen 1 bis 4 (LP 1-4) zuständig. Andere übernehmen die Ausführungsplanung und die gesamte Realisierung, was die Phasen 5 bis 9 (LP 5-9) abdeckt.

Allerdings kann die Zusammenarbeit manchmal aufgrund unterschiedlicher Schwerpunkte weniger konstruktiv ausfallen. Dies liegt möglicherweise daran, dass ausführende Architekten nicht immer über umfassende Kenntnisse im Bereich Entwurf und Entwicklung verfügen. Dieser Aspekt ist besonders in den späteren Phasen der Ausführungsplanung von Bedeutung.

Ein weiteres wichtiges Element ist die Honorarstruktur. Der Architekt, der den Entwurf erstellt hat, erhält in der Regel kein zusätzliches Honorar, wenn andere Architekten die Ausführung übernehmen. Dies kann zu Herausforderungen in der Zusammenarbeit führen.

Um eine reibungslose Kooperation und einen erfolgreichen Hausbau zu gewährleisten, ist es ratsam, von Anfang an klar festzulegen, welche Leistungsphasen der Architekt übernehmen soll. Dies hilft, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Beteiligten auf derselben Seite sind.

Wenn Sie auf der Suche nach einem Architekten für Ihr Bauprojekt sind, empfiehlt es sich, einen Fachmann zu wählen, der nicht nur über umfangreiche Erfahrung in der Bauplanung verfügt, sondern auch in der Lage ist, Ihre individuellen Anforderungen und Wünsche bestmöglich umzusetzen.

Der Bauablauf in neun Leistungsphasen: Ein Überblick über den Prozess des Hausbaus

Leistungsphase 1: Die Grundlagenvermittlung

Leistungsphase 2: Die Vorplanung

Leistungsphase 3: Die Grundlagenermittlung

Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung

Leistungsphase 5: Ausführungsphase

Leistungsphase 6: Die Vergabe vorbereiten

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 8: Die Überwachung des Bauobjekts

Leistungsphase 9: Betreuung und Dokumentation des Objekts

Dieser Text bietet einen umfassenden Einblick in den gesamten Prozess des Hausbaus, von der Grundlagenvermittlung bis zur abschließenden Betreuung und Dokumentation des fertigen Bauwerks. Jede Leistungsphase wird detailliert beschrieben, wobei die Aufgaben und Ziele klar hervorgehoben werden. Dieser Überblick dient dazu, den Ablauf und die verschiedenen Schritte beim Bauvorhaben zu verstehen.

Leistungsphase 1: Die Grundlagenvermittlung

Die umfassende Ergründung der baulichen Voraussetzungen bildet den Auftakt Ihres Bauprojekts. In dieser Phase werden Ihre baulichen Vorstellungen sowie Ihre finanziellen Möglichkeiten ausführlich besprochen und analysiert. Durch eine gründliche Grundstücksbegehung erhalten Sie die Gelegenheit, die örtlichen Gegebenheiten genau zu erfassen und zu bewerten.

Die anschließende ausführliche Beratung hat zum Ziel, den genauen Leistungsbedarf zu definieren. Dieser Schritt ist von zentraler Bedeutung, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt wird. Hierbei werden auch die Anforderungen an weitere Fachplaner abgesteckt, um sicherzustellen, dass sämtliche Aspekte des Bauvorhabens optimal berücksichtigt werden.

Die gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse dieser Phase werden in einem strukturierten Protokoll festgehalten. Dieses Dokument bildet eine verlässliche Grundlage für die weiteren Schritte und gewährleistet, dass sämtliche besprochenen Details präzise dokumentiert sind. Die sorgfältige Erfassung dieser grundlegenden Informationen legt den unverzichtbaren Grundstein für einen reibungslosen und effizienten Fortgang Ihres Bauvorhabens.

Leistungsphase 2: Die Vorplanung

Die grundlegende Planung nimmt nun konkrete Formen an. Ein Erstentwurf wird erstellt, der als Skizze vorliegt und den Grundstein für Ihr Bauvorhaben legt. Dieser umfasst den Grundriss sowie eine Schnitt- und Ansichtsskizze. In dieser Phase werden Details wie die Raumfunktion und -größe sowie die groben Grundzüge der Hausart bereits integriert. Zusätzlich erhalten Sie eine erste Kostenschätzung, die Ihnen eine Orientierung über die zu erwartenden Ausgaben gibt. Auch die Genehmigungsfähigkeit des Entwurfs bei den zuständigen Behörden wird eingehend behandelt.

Gemessen am Gesamthonorar beträgt das Teilhonorar für diese Leistungen 7%, was die erbrachte Planungsarbeit angemessen reflektiert. Die Phase der Vorplanung legt somit den Grundstein für die weitere Entwicklung Ihres Projekts und stellt sicher, dass Sie mit einer solide ausgearbeiteten Basis in die kommenden Phasen gehen.

Leistungsphase 3: Die Grundlagenermittlung

Mit dem Abschluss der Vorplanung geht es nun zur nächsten wichtigen Etappe: die Erarbeitung des Gesamtentwurfs. In dieser Phase werden sämtliche Planungskonzepte gesichtet und schrittweise zu einer umfassenden Zeichnung mit vielfältigen Lösungsansätzen zusammengefügt. Hierbei fließen Anforderungen aus funktionalem, gestalterischem, technischem, bauphysikalischem und wirtschaftlichem Blickwinkel ein. Die Beiträge der involvierten Fachberater spielen dabei eine zentrale Rolle und werden akribisch berücksichtigt.

Das Resultat ist eine umfassende Vorentwurfs- bzw. Entwurfszeichnung im Maßstab 1:100 oder 1:50, die eine detaillierte Grundlage für den weiteren Prozess bildet. Der Architekt tritt nun auch hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit in die Verhandlungen mit Behörden und beteiligten Fachberatern ein. Zeitgleich erfolgt die Kostenberechnung nach DIN 276 sowie eine Kostenkontrolle durch den Vergleich der Berechnungen. Eine erste Kostenschätzung rundet diesen Schritt ab.

Die zweite Honorarstufe beläuft sich nun auf 11% vom Gesamthonorar, was die gesteigerte Komplexität und intensive Planungsarbeit in dieser Phase widerspiegelt. Durch die umfassende Grundlagenermittlung wird sichergestellt, dass Ihr Projekt auf einem soliden Fundament ruht und für die folgenden Entwicklungsphasen bestens vorbereitet ist.

Leistungsphase 4: Die Genehmigungsplanung

Basierend auf dem Gesamtentwurf folgt nun die Vorbereitung und Einholung aller erforderlichen Genehmigungen. Hierbei werden die Unterlagen für die Baugenehmigung sowie Anträge bezüglich Ausnahmen und Befreiungen sorgfältig erarbeitet und eingereicht. Sofern notwendig, werden auch noch ausstehende Verhandlungen mit Behörden abgeschlossen. Jegliche Anpassungen oder Ergänzungen an den Planungsunterlagen werden nun umgesetzt, um einen vollständigen und präzisen Antrag zu gewährleisten.

Die Leistungen dieser Phase werden mit einem Honorar von 6% vom Gesamthonorar vergütet. Dies spiegelt den Umfang der Arbeit wider, der in die Vorbereitung und Durchführung der Genehmigungsplanung einfließt. Durch diesen gründlichen Schritt wird sichergestellt, dass Ihr Projekt sämtliche notwendigen Genehmigungen erhält und für die folgenden Bauphasen gut gerüstet ist.

Leistungsphase 5: Ausführungsphase

Die Ausführungsphase ist der entscheidende Schritt in der Umsetzung Ihres Projekts:

Hier werden die Ergebnisse der vorherigen Phasen 3 und 4 eingehend betrachtet und in die Tat umgesetzt. Dabei fließen nicht nur die städtebaulichen, gestalterischen und funktionalen Aspekte ein, sondern auch die technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und energiewirtschaftlichen Überlegungen. Dieses Gesamtbild mündet in ein ausführungsreifes Ergebnis, das alle Anforderungen und Visionen vereint.

Die Detailgenauigkeit steht im Fokus dieser Phase. Sämtliche Einzelangaben in den zeichnerischen Darstellungen werden sorgfältig ausgearbeitet. Das schließt die finalen Ausführungszeichnungen, Detailpläne und Konstruktionszeichnungen ein, die den Maßstab von 1:50 bis 1:1 aufweisen, um eine klare Vorstellung der Umsetzung zu vermitteln.

Es ist von höchster Wichtigkeit, sämtliche Grundlagen bereitzustellen, die von den an der Planung beteiligten Fachleuten benötigt werden. Die Beiträge dieser Fachleute werden in die Planung integriert, um ein umfassendes Gesamtkonzept zu gewährleisten. Während der Objektausführung wird die Ausführungsplanung kontinuierlich aktualisiert, um auf Änderungen und Anpassungen flexibel reagieren zu können.

Das Honorar für Leistungsphase 5 beläuft sich auf 25% des Gesamthonorars, was die enormen Anstrengungen und die Bedeutung dieser Phase für die erfolgreiche Realisierung Ihres Projekts widerspiegelt.

In der Ausführungsphase werden sämtliche Leistungen gemäß den Vorgaben der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure erbracht. Bei einem klassischen Bauvorhaben arbeiten Architekten, Bauingenieure und Fachingenieure Hand in Hand, wobei jeder in klaren und definierten Aufgabenbereichen agiert.

Bei einem schlüsselfertigen Bauvorhaben übernimmt der Totalübernehmer bzw. der Totalunternehmer die Ausführungsplanung und führt die gesamte Umsetzung durch.

Die Aufgaben der Architekten in dieser Phase

Die Ausführungs- und Ausbaupläne liegen in der Verantwortung der Architekten. In dieser kritischen Phase ist es ihre Aufgabe, die Detailpläne zu entwickeln, die als Grundlage für die Umsetzung dienen. Hierbei spielen nicht nur die funktionalen und gestalterischen Aspekte eine Rolle, sondern auch die technischen und bauphysikalischen Anforderungen müssen akribisch berücksichtigt werden.

Die Aufgaben der Bauingenieure

Die Bauingenieure tragen eine entscheidende Verantwortung:

Erstens sind sie verantwortlich für die Tragswerksplanung. Ein Haus kann nur dann als tragfähig betrachtet werden, wenn sowohl wirtschaftliche als auch optische Gesichtspunkte berücksichtigt werden und es als gebrauchstauglich eingestuft wird.

Zweitens liegt ihre Zuständigkeit beim Schalplan. Dieser Werkplan enthält alle Details von Bauteilen aus Beton. Der Schalplan ist von essentieller Bedeutung für die spätere Erstellung der Schalung, die die Grundlage für den Bau bildet.

Drittens obliegt ihnen die Ausarbeitung des Bewehrungsplans, einem detaillierten Werkplan, der die korrekte Abmessung von Betonstählen festlegt. Diese Stähle werden anschließend von Fachkräften wie Flechtern oder Stahlbetonbauern verlegt.

Was machen die Fachingenieure

Den Fachingenieuren kommt eine spezifische Planung in Bezug auf unterschiedliche Bereiche des Innenausbaus zu:

Dies schließt die Elektroplanung ebenso ein wie die Planung von Heizung, Lüftung und Sanitär. Ihre Expertise ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass sämtliche technischen Aspekte harmonisch zusammenwirken und eine reibungslose Funktionalität des Gebäudes gewährleistet ist. Die enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Fachdisziplinen ist hierbei von entscheidender Bedeutung.

Welches Ziel hat die Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung bildet die nächste Phase nach der Entwurfs- und Genehmigungsplanung und hat das Hauptziel, den Prozess nahtlos fortzusetzen. Dies geschieht durch einen intensiven Dialog mit Ingenieuren, Produktherstellern und allen beteiligten Unternehmen. In dieser Phase werden Werkpläne erstellt, die oft größere Maßstäbe aufweisen und einen detaillierten Planungsansatz bieten. Jeder dieser Pläne erhält eine individuelle Nummer und wird mit einem Index versehen, z.B. Index A. Folgende Werkplansätze werden dementsprechend mit B, C usw. gekennzeichnet.

Die Form der Pläne

Die Ausführungspläne enthalten sämtliche Angaben zu Maßen und verwendeten Materialien, die für den Bau oder Umbau eines Gebäudes benötigt werden. Sie werden ergänzt durch Verarbeitungshinweise und Tabellen mit schriftlichen Anweisungen. Ein Beispiel hierfür sind Türlisten, die Informationen zur Beschaffenheit, Größe und gegebenenfalls zur Bezugsquelle enthalten. Diese Pläne dienen letztendlich als Grundlage für die spätere Abrechnung, da sie detaillierte Einblicke in die Ausführung und Verwendung der Materialien bieten.

Leistungsphase 6: Die Vergabe vorbereiten

Die Mengenermittlung bildet den Anfang dieser Phase und dient als Grundlage für das Leistungsverzeichnis. Dieses Verzeichnis ist von entscheidender Bedeutung, da es sämtliche benötigten Materialmengen und Arbeitsleistungen auflistet.

Darauf aufbauend erfolgt das Aufstellen der Leistungsbeschreibungen, die präzise beschreiben, welche Arbeiten und Materialien für das Projekt erforderlich sind. Dies erfordert eine sorgfältige Abstimmung und Koordinierung aller Planungsbeteiligten, um sicherzustellen, dass alle Aspekte berücksichtigt werden.

Das Honorar für Leistungsphase 6 beträgt 10% vom Gesamthonorar. Diese Phase ist von hoher Bedeutung, da sie den Weg für eine reibungslose und gut organisierte Vergabe der Bauaufträge ebnet. Die präzise Vorbereitung in dieser Phase trägt maßgeblich dazu bei, dass die kommenden Bauarbeiten effizient und kosteneffektiv durchgeführt werden können.

Leistungsphase 7: Was beinhaltet die Mitwirkung bei der Vergabe

In Leistungsphase 7 dreht sich alles um die Mitwirkung bei der Vergabe, ein wesentlicher Schritt im Bauprozess. Hier erfolgt die Umsetzung gemäß den Leistungsbeschreibungen, wobei die Vergabe der Leistungen sowohl mit als auch ohne die Beteiligung des Architekten stattfinden kann.

Die zentralen Aufgaben dieser Phase umfassen:

  • Die Zusammenstellung der Verdingungsunterlagen für sämtliche Leistungsbereiche.
  • Das Einholen, Prüfen und Bewerten von Angeboten, einschließlich der Erstellung eines Preisspiegels nach Teilleistungen.
  • Die Durchführung von Verhandlungen mit Bietern, um optimale Konditionen zu erzielen.
  • Die Entwicklung des Kostenanschlags nach DIN 276 auf Basis der Einheits- oder Pauschalpreise der Angebote.
  • Der Abgleich des Kostenanschlags mit der Kostenberechnung, um eine umfassende Kostenkontrolle sicherzustellen.

Für Leistungsphase 7 wird ein Honorar von 4% des Gesamthonorars berechnet, was den anspruchsvollen Charakter dieser Phase widerspiegelt. Diese Phase legt den Grundstein für eine effiziente und transparente Vergabe der Bauaufträge, was wiederum einen reibungslosen Ablauf der bevorstehenden Bauphase unterstützt.

Leistungsphase 8: Die Überwachung des Bauobjekts

In Leistungsphase 8 tritt der lang ersehnte Moment des eigentlichen Hausbaus ein. Der Schwerpunkt liegt nun auf der umfassenden Überwachung der Bauausführung, wobei besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Baugenehmigung und Zustimmung zum Bau gelegt wird.

Zu den Aufgaben in dieser Phase zählen:

  • Die Koordination der an der Objektüberwachung beteiligten Fachkräfte, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
  • Das Erstellen eines Zeitplans sowie das Führen eines Bautagebuchs, um den Baufortschritt zu dokumentieren.
  • Die gemeinsame Aufmaßnahme aller beteiligten Bauunternehmen, um präzise Angaben zu den erbrachten Leistungen zu erhalten.
  • Die Abnahme aller Bauleistungen unter Berücksichtigung einer Mängelliste, um sicherzustellen, dass die Arbeiten den Anforderungen entsprechen.
  • Die Rechnungsprüfung und Kostenfeststellung nach DIN 276, um eine genaue Übersicht über die entstandenen Kosten zu erhalten.
  • Die Beantragung der behördlichen Abnahme, um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
  • Die Übergabe des Bauobjekts samt aller erforderlichen Unterlagen.
  • Die Auflistung der Gewährleistungsfristen, um die zukünftige Instandhaltung zu gewährleisten.
  • Die Leistungsabrechnung der ausführenden Unternehmen wird mit den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag verglichen, um die Kostenkontrolle sicherzustellen.

Für Leistungsphase 8 wird ein Honorar in Höhe von 31% des Gesamthonorars berechnet. Diese Phase ist von entscheidender Bedeutung, da sie den gesamten Bauprozess abschließt und sicherstellt, dass das fertige Bauobjekt den höchsten Qualitätsstandards entspricht.

Leistungsphase 9: Betreuung und Dokumentation des Objekts

In Leistungsphase 9 erfolgt eine umfassende Objektbegehung durch den Architekten, bei der auch etwaige Mängel erfasst werden. Der Architekt übernimmt die Überwachung der Mängelbeseitigung, um sicherzustellen, dass alle festgestellten Defizite behoben werden. In Bezug auf die nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu entrichtenden Sicherheitsleistungen steht der Architekt unterstützend zur Seite.

Eine zentrale Aufgabe ist die Dokumentation des Objekts. Hierbei werden sämtliche relevanten Informationen zusammengetragen und für die Nachwelt festgehalten. Als Bauherr erhalten Sie alle Zeichnungen und Berechnungen, die für das Haus angefertigt wurden. Dies ermöglicht Ihnen eine umfassende Dokumentation und spätere Referenz.

Für diese umfassende Unterstützung und Dokumentation werden abschließend 3% vom Gesamthonorar fällig. Diese Phase rundet den gesamten Bauprozess ab und sichert, dass das fertige Bauobjekt den höchsten Standards entspricht und in dokumentierter Form für die Zukunft festgehalten wird.