Alle Dienstleistungen, die der Architekt erbringen soll, müssen klar und detailliert im Vertrag festgehalten werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, den Vertrag zu gestalten. Entweder stellt Ihnen der Architekt einen bereits ausgefüllten Vertrag zur Verfügung oder Sie setzen sich zusammen, um die Vertragsinhalte zu besprechen und festzulegen. Um sicherzugehen, dass alles rechtlich korrekt ist, können Sie sich von einem Fachanwalt für Architekten- und Baurecht beraten lassen. Das gibt Ihnen Rechtssicherheit und professionelle Unterstützung.

Es ist besonders wichtig, dass die Leistungen, die der Architekt erbringen soll, im Detail und umfassend beschrieben werden. Dadurch entsteht Klarheit und Transparenz, damit alle Beteiligten genau verstehen, was erwartet wird und welche Verpflichtungen bestehen.

Architektenverträge: Schlüsselkomponenten und rechtliche Rahmenbedingungen

In der Welt der Architektenverträge sind klare Vertragsinhalte von entscheidender Bedeutung, um den erfolgreichen Verlauf eines Bauprojekts sicherzustellen. Neben der allgemeinen Beschreibung des Vertragsziels sind spezifische Angaben mit klaren Vorgaben und Erklärungen erforderlich:

  • Das Raumprogramm: Die genaue Aufteilung und Funktion der einzelnen Räume muss festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die räumlichen Anforderungen des Bauvorhabens erfüllt werden.

  • Die Funktionsvorstellungen: Hierbei geht es um die konkrete Vorstellung davon, wie die Räume genutzt und welche Funktionen erfüllt werden sollen. Klare Funktionsvorstellungen bilden die Grundlage für das architektonische Konzept.

  • Die Kostenvorgaben inklusive Kostenobergrenze: Finanzielle Transparenz ist unerlässlich. Die genaue Kostenaufstellung inklusive einer Kostenobergrenze verhindert unnötige Überraschungen während des Bauprozesses.

  • Materialvorgaben: Die Auswahl der Baumaterialien beeinflusst nicht nur das ästhetische Erscheinungsbild, sondern auch die Haltbarkeit und Qualität des Bauwerks. Konkrete Materialvorgaben gewährleisten die gewünschte Ausführung.

  • Gestaltungsvorgaben: Von architektonischen Stilen bis hin zu Farbpaletten – klare Gestaltungsvorgaben geben die Richtung vor, wie das fertige Bauwerk aussehen soll.

  • Termine und Fristen: Zeitliche Aspekte sind essenziell. Die Festlegung von Meilensteinen und Fertigstellungsterminen sorgt für eine geordnete Umsetzung des Projekts.

Neben diesen Vertragsinhalten sind auch die rechtlichen Grundlagen von großer Bedeutung. Die allgemeinen Bestimmungen des Werkvertragsrechts gemäß BGB §631 ff sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind maßgeblich. Dabei besteht auch die Möglichkeit, weitere Regelungen zu vereinbaren, sofern sie nicht gegen geltendes Recht oder moralische Prinzipien verstoßen.

Die sorgfältige Ausarbeitung und Dokumentation dieser Vertragsinhalte sowie das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen legen den Grundstein für ein erfolgreiches Architekturprojekt.

Umfang des Vertrags

Der Umfang unseres Vertrags ist eng verknüpft mit den spezifischen Dienstleistungen, für die Sie einen Architekten beauftragen möchten. Ganz gleich, ob es sich um eine umfassende Beauftragung oder um Teilaspekte handelt, wir passen den Vertragsumfang Ihren Anforderungen an.

Im Falle einer umfassenden Beauftragung gibt es zwei Optionen zur Auswahl:

  • Vollbeauftragung mit den Leistungsphasen 1-8 (LP 1-8)
  • Vollbeauftragung mit den Leistungsphasen 1-9 (LP 1-9)

Alternativ bieten wir fünf verschiedene Leistungspakete an, die vertraglich festgelegte Inhalte abdecken:

  1. Stufe 1: Vorentwurfsplanung (LP 1-2)
  2. Stufe 2: Entwurfsplanung (LP 3-4)
  3. Stufe 3: Realisierungsplanung (LP 5-7)
  4. Stufe 4: Bauleitung (LP 8)
  5. Stufe 5: Objektbetreuung nach Fertigstellung (LP 9)

Diese Stufen stellen eigenständige Architektenverträge dar, die gemäß den Werkvertragsbestimmungen verfasst sind. Häufig ist darin eine verbindliche Option zur Weiterbeauftragung des Architekten festgelegt. Diese Regelung zielt darauf ab, Ihnen Flexibilität zu bieten, falls Sie nach Abschluss einer Stufe Ihre Planung fortsetzen oder mit der Umsetzung beginnen möchten.

Es ist ebenso üblich, Verträge für spezifische Phasen abzuschließen, beispielsweise für:

  • Leistungsstufen 1-4: Dies umfasst die Planungsphasen bis zur Baugenehmigung.
  • Leistungsstufen 5-9: Hierunter fällt die Ausführungsplanung bis zur Fertigstellung des Projekts.

Ungeachtet dieser Beauftragungsformen besteht die Möglichkeit, Ausnahmen von der Standardbeauftragung zu vereinbaren. Auch können Einzelschritte oder zusätzliche Leistungen in den Vertrag aufgenommen werden. Darüber hinaus bieten wir die Option, Sonderleistungen gemäß den Angeboten der HOAI zu integrieren, wie beispielsweise die Gestaltung von Gärten und Landschaften. Unsere Zielsetzung ist es, Ihre individuellen Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen und den Vertragsumfang maßgeschneidert anzupassen. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Projekt in jeder Hinsicht erfolgreich umgesetzt wird.

Die Verpflichtungserklärung

Die klare Definition der Verpflichtungen ist ein grundlegender Aspekt, den beide Vertragsparteien sorgfältig beachten müssen. Der Architekt und der Bauherr sind gleichermaßen dazu aufgefordert, ihre Verpflichtungen transparent zu kommunizieren und sich zu deren Erfüllung zu bekennen.

Der Architekt verpflichtet sich gegenüber dem Bauherrn zur gewissenhaften Ausführung seiner Arbeit, die sich aus den definierten Leistungsbestandteilen der HOAI ergibt. Diese Verpflichtung umfasst das Erbringen des geplanten Werkes in Übereinstimmung mit den vereinbarten Standards und den Anforderungen des Bauherrn. Durch diese Verpflichtung gewährleistet der Architekt die Umsetzung des Projekts gemäß den festgelegten Richtlinien und Normen, und zwar in einer Weise, die den Erwartungen des Bauherrn entspricht.

Im Gegenzug dazu verpflichtet sich der Bauherr gegenüber dem Architekten dazu, die ihm auferlegten Pflichten und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Projekt aktiv wahrzunehmen. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung der notwendigen Informationen und Ressourcen, sondern auch die rechtzeitige und effiziente Mitwirkung am baulichen Fortgang des Vorhabens. Durch die konstruktive Zusammenarbeit und die termingerechte Erfüllung dieser Verpflichtungen ermöglicht der Bauherr dem Architekten, sein Fachwissen optimal einzusetzen und das Projekt zielgerichtet voranzubringen.

Die Verpflichtungserklärung bildet somit das Fundament für eine reibungslose und erfolgreiche Projektumsetzung. Sie schafft Klarheit bezüglich der Erwartungen, Verantwortlichkeiten und Abläufe zwischen dem Architekten und dem Bauherrn. Diese Verpflichtungen sind von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass das Projekt termingerecht, innerhalb des Budgets und gemäß den höchsten Qualitätsstandards realisiert wird.

Unsere Verpflichtungserklärung ist mehr als nur ein formaler Schritt im Vertragsprozess – sie ist der Grundstein für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Vertrauen, Kommunikation und gemeinsamem Erfolg beruht.

Zu den Pflichten gehören:

Die Verantwortlichkeiten sind ein wesentlicher Bestandteil einer klaren Vereinbarung. Als Bauherr übernehmen Sie entscheidende Pflichten, um sicherzustellen, dass das Projekt reibungslos voranschreitet und die gewünschten Ergebnisse erzielt werden. Hier sind einige schlüssige Verpflichtungen, die Sie übernehmen sollten:

Architektenleistungen abnehmen: Sie sind dafür verantwortlich, die erbrachten Leistungen des Architekten zu begutachten und zu akzeptieren. Dies gewährleistet eine klare Kommunikation und ein verständliches Feedback zwischen Ihnen und dem Architekten.

Fachplaner wie Tragwerksplaner, Gutachter und Techniker zulassen und Verträge mit Ihnen abschließen: Die Zusammenarbeit mit Fachexperten ist oft unerlässlich. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die benötigten Fachplaner zu genehmigen, ihre Verträge zu bestätigen und sicherzustellen, dass eine effektive Koordination zwischen den verschiedenen Gewerken stattfindet.

Honorarzahlungen vornehmen: Pünktliche Honorarzahlungen sind von großer Bedeutung, um die kontinuierliche Arbeit des Architekten zu unterstützen. Durch eine zuverlässige Honorarabwicklung gewährleisten Sie eine reibungslose Projektfortführung.

Den Fortgang des Bauvorhabens begleiten, bewerten und mit dem Architekten abstimmen: Regelmäßige Überprüfung des Projektfortschritts ermöglicht es Ihnen, rechtzeitig auf eventuelle Herausforderungen zu reagieren. Die enge Abstimmung mit dem Architekten gewährleistet eine effektive Projektführung.

Eventuelle Änderungen protokollieren und vereinbaren: Änderungen im Laufe des Projekts sind oft unvermeidlich. Das Protokollieren und Vereinbaren von Änderungen stellt sicher, dass alle Beteiligten auf dem gleichen Stand sind und mögliche Auswirkungen rechtzeitig erkannt werden.

Auch die Ansprüche bezüglich des Honorars klären und festlegen. Dazu gehören die Honorarzone wie auch der Honorarsatz. Eine klare Festlegung dieser Honorarparameter schafft Transparenz und erleichtert die finanzielle Planung.

Durch die Übernahme dieser Verpflichtungen tragen Sie wesentlich zum Erfolg des Projekts bei. Es schafft eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, die auf Vertrauen, Kommunikation und gemeinsamem Erfolg basiert und gewährleistet, dass das Bauvorhaben reibungslos verläuft und die gesteckten Ziele erreicht werden.

Die zusätzlichen Vertragsvereinbarungen

Die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit sind von entscheidender Bedeutung, und daher können zu den bereits erläuterten Vertragsinhalten noch weitere maßgeschneiderte Klauseln hinzugefügt werden. Diese zusätzlichen Vereinbarungen bieten die Möglichkeit, spezifische Aspekte des Projekts und der Zusammenarbeit klar zu regeln und sicherzustellen, dass alle beteiligten Parteien auf dem gleichen Stand sind.

Zu den möglichen zusätzlichen Vertragsinhalten gehören unter anderem:

  • die Festlegung bzgl. der Nebenkosten, Abschlagszahlungen und Mehrwertsteuer: Die finanziellen Aspekte eines Projekts sind von hoher Bedeutung. Durch die genaue Festlegung der Nebenkosten, der Abschlagszahlungen und der Mehrwertsteuer schaffen Sie Transparenz und Klarheit in Bezug auf die finanzielle Abwicklung.

  • Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung des Architekten: Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für den Architekten und das gesamte Projekt. Die Einbeziehung dieser Informationen in den Vertrag gewährleistet, dass entsprechende Versicherungen vorhanden sind, um mögliche Risiken abzudecken.

  • Angaben zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages (in der Regel nach BGB): Auch wenn es unerwünscht ist, ist es wichtig, die Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung des Vertrags festzuhalten. Dies bietet Klarheit über die rechtlichen Rahmenbedingungen, falls eine solche Situation eintreten sollte.

  • Regelungen zum Urheberrecht sowie zur Schriftformerfordernis bei einer Vertragsänderung: Das Urheberrecht spielt in Architektenverträgen eine wichtige Rolle. Klare Regelungen in diesem Bereich schützen die geistigen Eigentumsrechte und stellen sicher, dass keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen werden können. Die Schriftformerfordernis bei Vertragsänderungen sichert, dass Änderungen rechtsverbindlich und eindeutig dokumentiert sind.

Diese zusätzlichen Vereinbarungen ermöglichen es Ihnen, den Vertrag genau an Ihre Bedürfnisse anzupassen und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte klar und eindeutig geregelt sind. Sie bieten eine zusätzliche Sicherheit und Transparenz, um eine reibungslose Projektumsetzung zu gewährleisten und potenzielle Unsicherheiten zu minimieren.

Die individuellen Vertragsvereinbarungen

Die maßgeschneiderten Vertragsklauseln ermöglichen es, den Vertrag an die spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des Projekts anzupassen. Diese individuellen Vereinbarungen sind von besonderer Bedeutung, um sicherzustellen, dass der Vertrag alle Aspekte der Zusammenarbeit transparent und präzise abbildet. Hier sind einige Beispiele für solche individuellen Vereinbarungen:

Feststellung des Gerichtsstandes: Die Festlegung des Gerichtsstandes ist von Relevanz, um im Fall von Streitigkeiten Klarheit über den zuständigen Gerichtsbezirk zu schaffen. Dies trägt zur Klärung rechtlicher Fragen bei und ermöglicht eine geordnete Auseinandersetzung.

Vereinbarungen über regelmäßige Treffen sowie Besprechungen: Die effektive Kommunikation ist ein Eckpfeiler jedes erfolgreichen Projekts. Regelmäßige Treffen und Besprechungen werden festgelegt, um sicherzustellen, dass alle Parteien kontinuierlich über den Projektfortschritt informiert sind und sich bei Bedarf austauschen können.

Integration des Bestands in die Honorarermittlung bei Umbauvorhaben oder Sanierungen: Bei Umbauvorhaben oder Sanierungen ist es wichtig, den Bestand angemessen zu berücksichtigen. Die Vereinbarung darüber, in welchem Umfang der Bestand in die Honorarermittlung einfließt, stellt sicher, dass die Abrechnung der Leistungen realistisch und gerecht erfolgt.

Eventueller Umbauzuschlag: Bei Umbauvorhaben können zusätzliche Anforderungen an den Architekten gestellt werden. Ein Umbauzuschlag kann vereinbart werden, um die besonderen Herausforderungen und den Mehraufwand angemessen zu berücksichtigen.

Diese individuellen Vereinbarungen bieten die Möglichkeit, den Vertrag an die spezifischen Anforderungen Ihres Projekts anzupassen. Sie schaffen Klarheit, minimieren potenzielle Unsicherheiten und legen den Grundstein für eine effektive und erfolgreiche Zusammenarbeit. Indem Sie diese Aspekte präzise regeln, tragen Sie zur reibungslosen Umsetzung Ihres Projekts bei und stellen sicher, dass alle Parteien auf einer gemeinsamen Basis agieren.

Wichtig zu wissen:

Es ist von großer Bedeutung, bestimmte Faktoren bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen. Hier sind einige wichtige Informationen, die Ihnen dabei helfen können, den Vertrag optimal zu gestalten:

Zuschlag für Schwierigkeitsgrad der Umbaumaßnahmen oder Modernisierungen: Abhängig vom Schwierigkeitsgrad der Umbaumaßnahmen oder Modernisierungen kann ein Zuschlag von 3-33% vereinbart werden. Bei den innen liegenden Räumen kann dieser Zuschlag sogar 3-50% betragen. Dies berücksichtigt die erhöhten Anforderungen und Herausforderungen, die mit bestimmten Bauprojekten einhergehen können.

Salvatorische Klausel: Es ist stets ratsam, eine salvatorische Klausel in den Vertrag aufzunehmen. Diese Klausel regelt, dass der Vertrag auch dann seine Gültigkeit behält, wenn einzelne Paragraphen im Vertrag mit Einschränkungen versehen sind. Dies schafft eine rechtliche Absicherung und stellt sicher, dass der Vertrag auch im Falle von Unklarheiten oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln weiterhin wirksam bleibt.

Durch die Berücksichtigung dieser Informationen und die Einbeziehung dieser Aspekte in den Vertrag können Sie eine solide Basis für eine reibungslose Zusammenarbeit schaffen. Die klare Regelung von Zuschlägen und die Integration einer salvatorischen Klausel bieten Ihnen die notwendige Sicherheit und Flexibilität, um potenzielle Herausforderungen zu bewältigen und eine erfolgreiche Umsetzung des Projekts zu gewährleisten.